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Priesterrat

 

Das Kirchenrecht sieht vor, dass in jeder Diözese ein Priesterrat einzurichten ist. Beim Priesterrat handelt es sich um eine repräsentative Gruppe von Priestern, deren vornehmliche Aufgabe darin besteht, den Bischof bei der Leitung der Diözese beratend zur Seite zu stehen.

Der diözesane Priesterrat umfasst gewählte Mitglieder (Vertreter der Dekanate, relig. Gemeinschaften, Kategorialseelsorge), Mitglieder von Amtes wegen (General- und Bischofsvikare, Offizial und Regens) sowie vom Diözesanbischof berufene Mitglieder

Der Priesterrat berät und unterstützt den Diözesanbischof in der Leitung der Diözese. Er befasst sich mit der Wahrnehmung der Pastoral und ihrer Planung, ferner mit den Fragen des priesterlichen Dienstes und des priesterlichen Lebens.

Im Priesterrat sollen daher die Priester des ganzen Bistums nach Regionen, Dienst- und Altersstufen, sowie Kategorialseelsorger und die Priester religiöser Gemeinschaften der Diözese repräsentativ vertreten sein.

Der Priesterrat nimmt zu den ihm vom Bischof vorgelegten Beratungsgegenständen Stellung. Vertreter des Bischofsrates können Anträge z.H. des Diözesanbischofs einreichen. Wenn der Bischof einem Antrag des Priesterrates nicht entsprechen kann, so begründet er diesem gegenüber seinen Entscheid.

Die Mitglieder des Priesterrates tragen die Ergebnisse der Beratungen des Priesterrates in die Dekanate und Institutionen, die sie vertreten, und bemühen sich, dass sie zur Ausführung gelangen.

 

Kan., Dr. theol., Pfr., Adrian Lüchinger
Präsident des Ausschusses

 

Im Priesterrat des Bistums Chur wird im Frühjahr 2025 neu konstituiert.
Gleichzeitig werden die Statuten publiziert.

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