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Papst Franziskus verkündet

"Nun ist die Zeit für ein neues Heiliges Jahr gekommen, in dem die Heilige Pforte wiederum weit geöffnet wird, um die lebendige Erfahrung der Liebe Gottes zu ermöglichen" (Spes non confundit, 6).

In der Verkündigungsbulle des Ordentlichen Jubiläums 2025 ruft der Heilige Vater in der gegenwärtigen geschichtlichen Situation, in der "die Menschheit die Dramen der Vergangenheit vergisst, wird sie von einer neuen, schwierigen Prüfung heimgesucht, bei der viele Völker von der Brutalität der Gewalt getroffen werden" (Spes von condundit, 8), alle Christen auf, Pilder der Hoffnung zu werden.

Dies ist eine Tugend, die in den Zeichen der Zeit wiederentdeckt werden muss, die "die Sehnsucht des menschlichen Herzens einschliessen, das der rettenden Gegenwart Gottes bedarf, verlagen danach, in Zeichen der Hoffnung verwandelt werden" (Spes non confundit, 7), die sich vor allem aus der Gnade Gottes und der Fülle seiner Barmherzigkeit ergibt.

Schon in der Einweihungsbulle des Ausserordentlichen Jubiläums der Barmherzigkeit 2015 hat Papst Franziskus betont, wie sehr der Ablass in diesem Kontext eine "besondere Bedeutung" (Misericordiae vultus, 22) erlangt hat, da die Barmherzigkeit Gottes "zum Ablass, den der Vater durch die Kirche, die Braut Christi, dem Sünder, dem vergeben wurde, schenkt und der ihn von allen Folgen der befreit" (ebd.).

Auch heute erklärt der Heilige Vater, dass das Geschenk des Ablasses "uns nämlich entdecken [lässt], wie grenzenlos Gottes Barmherzigkeit ist. Es ist kein Zufall, dass einst die Begriffe ‚Barmherzigkeit’ und ‚Ablass’ austauschbar waren, eben weil dieser die Fülle der Vergebung Gottes ausdrücken soll, die keine Grenzen kennt" (Spes non confundit, 23). Der Ablass ist also eine Jubiläumsgnade.

 

 

Vollkommener Ablass ausserhalb der Stadt Rom

Allgemeine Bedingungen für den Ablass:

Um einen der unten genannten vollkommenen Ablässe zu erlangen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

1. Feste Absicht der Loslösung von allen Sünden, einschliesslich der lässlichen Sünden.


2. Sakramentale Beichte, heilige Kommunion und Gebet in den Anliegen des Papstes.

Diese drei Bedingungen können einige Tage vor oder nach der Verrichtung der Werke erfüllt werden, um den Ablass zu erlangen. Es ist angebracht, dass die Kommunion und das Gebet am selben Tag stattfinden, an dem das Werk vollbracht wird.

Eine einzige sakramentale Beichte genügt, um mehrere Vollkommene Ablässe zu erlangen.
Pro Tag kann nur ein Vollkommener Ablass gewonnen werden.

Für jeden erbetenen Vollkommenen Ablass sind eine eigene heilige Kommunion und ein eigenes Gebet in den Anliegen des Heiligen Vaters erforderlich.

 

Gotteshäuser des Bistums Chur, in den ein Vollkommener Ablass erlangt werden kann:

  • Kathedrale Chur GR
  • Klosterkirche Disentis GR
  • Klosterkirche Einsiedeln SZ
  • Klosterkirche Engelberg OW
  • Pfarrkirche Liebfrauen Zürich ZH
  • Pfarrkirche Rheinau Zürich ZH
  • Pfarrkirche Wädenswil ZH

 

Bedingungen für einen Vollkommenen Ablass durch eine Wallfahrt nach Einsiedeln durch einen der folgenden Punkte:

  • Mitfeier der Hl. Messe
  • Gebet des Kreuzweges
  • Mitfeier des Stundengebets (Laudes/Vesper)
  • Bussfeier mit Einzelbeichte
  • Feier des Wortes-Gottes
  • Rosenkranzgebet
  • eucharistische Anbetung und Meditation
    zum Abschluss Gebet des "Vaterunsers", des Glaubensbekenntnisses und Anrufung Mariens (bsp. Ave Maria, Lauretanische Litanei, Angelus)
  • Gebet des Akathistos-Hymnus

 

Unter denselben Bedingungen kann ein Vollkommener Ablass erlangt werden durch:

  • Teilnahme an Volksmissionen, Exerzitien oder Fortbildungsveranstaltungen
    zu Texten des II.Vat.Konzils oder Katechismus der katholischen Kirche
  • Werke der leiblichen und geistlichen Barmherzigkeit und der Nächstenliebe
    bsp. der Besuch von Kranken, alten Menschen, Gefangenen, Menschen in Einsamkeit, Menschen mit Einschränkungen
  • Freiwilliger Einsatz
    eines angemessenen Zeitraumes im Dienst für die Gemeinschaft
  • Taten der Busse
    im Geist der Busse, bsp. Verzicht auf Ablenkungen wie soziale Medien oder Fernsehen, Verzicht auf überflüssigen Konsum oder echtes Fasten für mind. einen Tag pro Woche, spenden eines angemessenes Betrages für Bedürftige, Unterstützung religiöser und sozialer Werke, Unterstützung bedürftiger oder schutzempfohlener Personen

Ablässe für Werke der Barmherzigkeit, freiwilligen Einsatz und Taten der Busse können mehrmals während des gesamten Jubiläumsjahres, auch täglich, empfangen werden.

 

Besonderheiten im Heiligen Jahr 2025

  • Ablass für Verstorbene

Wird der Ablass für einen Verstorbenen gewährt, können an einem Tag zwei Vollkommene Ablässe erlangt werden.

 

Weiterführende Links

 

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