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Bischöfliches Ordinariat

Das Bischöfliche Ordinariat ist als Verwaltungsorgan des Bistums für alle administrativen Belange zuständig. Es versteht sich als Dienstleister für verschiedenste Institutionen sowie Personen vor allem innerhalb aber auch ausserhalb des Bistums. Die zentrale Koordinationsstelle des Ordinariats ist die Bischöfliche Kanzlei. Verantwortlich für das Ordinariat ist der Moderator Curiae, dem «die Aufgabe zukommt, unter der Autorität des Bischofs die Durchführung der Verwaltungsgeschäfte zu koordinieren sowie dafür zu sorgen, dass die übrigen der Kurie zugeteilten Personen das ihnen übertragene Amt richtig wahrnehmen» (vgl. can. 473, 2 CIC).

Jochen Folz
Moderator Curiae

Bischöfliche Kanzlei

Die Bischöfliche Kanzlei ist die zentrale Koordinations- und Dienststelle für das Bischöfliche Ordinariat und die drei regionalen Generalvikariate, mit denen sie in enger Zusammenarbeit steht. Sie ist verantwortlich für die Ausfertigung und Herausgabe der Akten der Kurie und ihre Aufbewahrung im Zwischenarchiv sowie für die Übergabe an das Bischöfliche Archiv. Sie wird vom Kanzler, bzw. von der Kanzlerin geleitet, der/die von Amtswegen auch Notarin und Sekretärin der Kurie ist.

Die Hauptaufgaben und Verantwortlichkeiten lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Dokumentenmanagement

Eine Kernaufgabe der Kanzlei ist die Verwaltung von Dokumenten und Akten:

  • Ausfertigung und Herausgabe von Kuriendokumenten
  • Aufbewahrung im Zwischenarchiv
  • Übergabe an das Bischöfliche Archiv
  • Bereitstellung von Unterlagen für Mitarbeitende des Ordinariats

Informationen und Veröffentlichungen

Die Kanzlei ist verantwortlich für verschiedene Veröffentlichungen und Informationsflüsse:

  • Veröffentlichung von Amtlichen Mitteilungen
  • Verwaltung des Matrikelwesens
  • Erstellung und Herausgabe des Personalverzeichnisses
  • Weiterleitung von Informationen des Bischofs, des Ordinariats und der Kanzlei an Bistumsmitarbeitende und Ordensgemeinschaften

Personalangelegenheiten

Die Kanzlei übernimmt folgende Aufgaben im Personalbereich:

  • Führung des Personalsekretariats des Bischofs
  • Ansprechstelle bei Todesfällen von Mitarbeitenden des Bistums
  • Verantwortung der digitalen Datenbank

Weitere Aufgaben

Zusätzlich ist die Bischöfliche Kanzlei zuständig für:

  • Koordinationsstelle für Firmungen; Anmeldung für Erwachsenentaufen, bzw. -firmungen
  • Kollekten
  • Herausgabe von Celebrets
  • Verwaltung und Genehmigung von Messstiftungsurkunden
  • Entgegennahme von Bestellungen für Pfarrbücher und verschiedene Formulare
  • Ansprechstelle bei Anfragen für Benemerenti-Auszeichnungen und Bischöfliche Urkunden (Musica Sacra)
  • Übersetzungen, bzw. Übersetzungsaufträge ins Italienische und Rätoromanische für wichtige Dokumente der Kurie
  • Ansprechstelle für allgemeine Fragen

 

Bischöfliche Kanzlerin
Mag. phil. Donata Bricci

 

Bischöfliche Kanzlei Chur
Hof 19, 7000 Chur
Tel. 081 258 60 00 (08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr)

Sekretariat für die kirchlichen Stiftungen

Das kirchliche Stiftungswesen im Bistum Chur ist sowohl durch das Schweizerische Zivilgesetzbuch als auch durch den Kodex des kanonischen Rechst geregelt. Das Sekretariat für die kirchlichen Stiftungen begleitet die Kirchenstiftungen gemäss dem jeweiligen Statut bei allen Angelegenheiten. Die Bischöfliche Stiftungsaufsicht ist zuständig für die Genehmigung der sogenannten «Akte der ausserordentlichen Verwaltung», die Prüfung der Jahresrechnung, die Ernennung der Stiftungsratsmitglieder und alle weiteren stiftungsrechtlichen Angelegenheiten.

Jochen Folz
Bischofsvikar für Kirchenstiftungen

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