Have any questions?
+44 1234 567 890
SBK - Leitlinien Nutzung von Kirchen, Kapellen und kirchlichen Zentren

"Wenn der Kirchenraum nicht mehr passt"
Leitlinien für die erweiterte Nutzung von römisch-katholischen Kirchen, Kapellen und kirchlichen Zentren
Wir sind auf allen Ebenen des Lebens grossen Veränderungen ausgesetzt, die wir nicht alle gleichermassen eigenständig mitgestalten können. Die Selbst- sowie die Aussenwahrnehmung von «Kirche» ist davon in höchstem Masse mit betroffen.
In ihren Kirchenbauten hat sich immer schon das Selbstbild der Kirche Ausdruck verschafft. Das ist heute nicht anders. An vielen Orten stellen sich in den nächsten Jahren handfeste Fragen nach Sinn und Zweck der Erhaltung der kircheneigenen Immobilien und Infrastrukturen.
Bereits 2020 haben wir ein Modelldekret über die Zulassung anderer Religionen, Konfessionen oder religiöser Gruppierungen, der Priesterbruderschaft Pius X. und von „Freien Theologen“ zu den römisch-katholischen Kirchen und Kapellen veröffentlicht. Seither hat sich gezeigt, dass sich die Fragestellungen ausdifferenziert haben. Wir sind dankbar für Oeuvre und Expertise des Kunsthistorikers Prof. Dr. Johannes Stückelberger, bis 2023 Dozent für Religions- und Kirchenästhetik an der Universität Bern, insbesondere für seine Praxishilfe Erweiterte Nutzung kirchlicher Gebäude. Die folgende Darstellung verdankt ihm entscheidende Impulse.
Es besteht über den akademischen Kontext hinaus auch auf allen kirchlichen (Bischofskonferenzen, Dikasterium für die Kultur und die Bildung) und politischen Ebenen (Europarat) ein hoher Konsens hinsichtlich eines sorgfältigen Umgangs und Erhalts religiöser Bauten. Zugleich stellen sich mehr und mehr Fragen nach geteilter oder alternativer Nutzung der finanziell aufwändigen Infrastrukturen.
Mit diesen Leitlinien wollen wir Bischöfe vor allem Hilfe bieten im Umgang mit Kirchenräumen (Kirchen, Kapellen, Pfarreizentren), die zunehmend zu gross erschienen. Der Begriff der erweiterten Nutzung evoziert in diesem Zusammenhang Offenheit. Er will dazu motivieren, in jedem dieser Fälle die Optionen weit auszuloten, um eine möglichst gute Lösung zu finden. Das kann von erweiterter eigener Nutzung über Mischnutzung mit anderen Partnern bis hin zu Vermietung oder Verkauf gehen.
Wir ermutigen alle Betroffenen, in einen ernsthaften gemeinschaftlichen Reflexionsprozess einzusteigen. Über diese kurzen Leitlinien hinaus finden sich am Ende weiterführende Angaben.
Freiburg i. Ü., 2. Dezember 2024
Die Schweizer Bischöfe und Territorialäbte
https://www.bischoefe.ch/wenn-der-kirchenraum-nicht-mehr-passt/