Falls sie ein kirchliches Ehenichtigkeitsverfahren in Betracht ziehen oder sich informieren wollen, ob in ihrem Fall ein solches überhaupt möglich ist, bieten wir ihnen unverbindlich und kostenlos die Möglichkeit einer Vorabklärungen bzw. eines Beratungsgesprächs. Bei einer solchen Vorbesprechung zwischen einem der beiden Ehepartner (oder auch beiden Partnern) und einem Mitarbeiter des Offizialats kann in Normalfall abgeklärt werden, ob die Voraussetzungen für ein Verfahren zur Prüfung der Gültigkeit der Ehe gegeben sind.
Es geht darum zu klären, ob mögliche Nichtigkeitsgründe vorhanden sind und einzuschätzen ob es sich „lohnt“, ein Ehenichtigkeitsverfahren zu eröffnen. Wir können sie dabei auch über die Kosten, den Zeitaufwand, sowie die Art und den Verlauf eines solchen Verfahrens informieren. Ebenso können mögliche Beweismittel benannt werden, die dann im eigentlichen Verfahren zu den Akten gegeben werden. Erfahrungsgemäss kann ein Ehenichtigkeitsverfahren auch eine gewisse Belastung für die beiden Partner oder für einzelne Zeugen im Verfahren mit sich bringen. Auch dies kann im Vorgespräch thematisiert werden.
Neben dem Verfahren zur kirchlichen Feststellung der Nichtigkeit einer Ehe, gibt es, je nach Sachlage auch die Möglichkeit, dass ein bestehendes Eheband durch die höchste kirchliche Autorität aufgelöst wird. Im Gespräch kann sich ergeben, dass zwar die Voraussetzungen für ein Nichtigkeitsverfahren nicht gegeben sind, dafür aber die Bedingungen für eine Auflösung der Ehe durch den Papst erfüllt sind. Weitere Infos dazu finden sie unter: Auflösung einer gültigen Ehe
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