Medienmitteilung zur vom Bischof von Chur geführten, kanonischen Voruntersuchung im Zusammenhang mit Vorwürfen betreffend Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz
Die kanonische Voruntersuchung in Bezug auf Anschuldigungen gegen Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz sowie weitere Geistliche ist abgeschlossen. Die gesammelte Dokumentation umfasst 1800 Seiten, rund drei Bundesordner. Zusammen mit Frau Prof. Dr. Brigitte Tag und Herrn Oberrichter Pierre Cornu hat Bischof Bonnemain am 25. Januar einen 24-seitigen Schlussbericht zu Ende gebracht und verabschiedet. Er beinhaltet eine Reihe von Schlussfolgerungen und Empfehlungen zuhanden der Verantwortlichen des Vatikans, welche die kanonische Voruntersuchung im Juni 2023 anordneten. Am Dienstag, 30. Januar, hat Bischof Bonnemain das Ergebnis der Voruntersuchung persönlich bei den Verantwortlichen im Vatikan präsentiert und den Bericht abgegeben.
Damit ist der Auftrag Bischof Bonnemains abgeschlossen. Die Akten werden nun im Vatikan studiert, was einige Zeit in Anspruch nehmen könnte. Die Zuständigen der Römischen Kurie werden in der Folge ihre Schlussfolgerungen ziehen, Entscheidungen treffen und diese in entsprechender Form kommunizieren.
Hintergrundinformationen
Der Vatikan hat Ende Juni 2023 Bischof Joseph Maria Bonnemain beauftragt, eine kanonische Voruntersuchung zur Klärung verschiedener vorgebrachter Vorwürfe durchzuführen. Pfr. Nicolas Betticher hat in seinem auf den 25. Mai 2023 datierten Schreiben an den Apostolischen Nuntius in der Schweiz das Fehlverhalten einiger Schweizer Bischöfe beanstandet.
Die Verantwortlichen im Vatikan möchten durch die Voruntersuchung betreffend allfälliger Meldeunterlassungen seitens vierer Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und wegen mutmasslicher sexueller Belästigung seitens eines fünften Mitgliedes der SBK Klarheit über das Geschehene erhalten.
Die seitdem geführten Gespräche, Befragungen und Abklärungen sowie die Dokumentation der Akten, Protokolle und anderer Unterlagen aus den Archiven war umfangreich und zeitintensiv. Zusammen mit der Zürcher Strafrechtsprofessorin Brigitte Tag und dem Neuenburger Oberrichter Pierre Cornu konnten diese Arbeiten bis Ende 2023 durchgeführt werden. Die Zusammenarbeit mit ihnen war sachbezogen, professionell und wertet die geführte Voruntersuchung auf. Alle involvierten Personen waren kooperativ und bereit, Antwort zu den Sachverhalten zu geben sowie relevante Dokumente zur Verfügung zu stellen.
Im Verlauf des Monats Januar 2024 konnte Bischof Bonnemain mit den zwei ihn begleitenden Juristen den Schlussbericht fertigstellen.
Medienmitteilung Abschluss Voruntersuchung_final_20240202
Chur, 2. Februar 2024
Nicole Büchel
Kommunikationsverantwortliche Bistum Chur