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Bistum Chur

Grenzverletzung gegenüber Minderjähriger

 

 

 

 

 

Das Bistum Chur und das Generalvikariat Zürich-Glarus haben aufgrund einer Meldung aus einer Pfarrei die vorgesehenen Schritte eingeleitet. Die Strafverfolgungsbehörden wurden umgehend informiert. Es besteht der Verdacht, dass ein Seelsorger ein grenzverletzendes Verhalten gegenüber einer zum Zeitpunkt des Vorfalles Minderjährigen gezeigt hat.

Zu den Vorwürfen und der Person können wir aufgrund des laufenden Verfahrens keine weiteren Auskünfte erteilen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Chur, 4. Oktober 2024

Nicole Büchel
Kommunikationsverantwortliche Bistum Chur