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Bistum Chur

Eröffnung einer kanonischen Voruntersuchung

«Als Diözesanbischof habe ich die Pflicht, zu den Ereignissen der letzten Wochen in Zusammenhang mit der Pensionierung der Seelsorgerin der Pfarrei St. Martin, Illnau-Effretikon, zu reagieren.

Aufgrund der Tragweite dieser Vorfälle habe ich bewusst nicht unmittelbar gehandelt. In einer solchen Situation ist es wichtig, eine angemessene Vorgehensweise sorgfältig abzuwägen.

Die Komplexität des stattgefundenen liturgischen Missbrauchs erfordert die Eröffnung einer kanonischen Voruntersuchung.

Die Ergebnisse dieser ersten Abklärung bilden die Grundlage für allfällige, weitere Massnahmen. Zudem werden sie zeigen, ob es sich dabei um Vergehen handelt, deren Beurteilung dem Dikasterium für die Glaubenslehre vorbehalten sind und demzufolge dorthin gemeldet werden müssen.»

 

Joseph Maria Bonnemain
Bischof von Chur

Chur, 2. September 2022