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Bistum Chur

Neue Regeln betreffend COVID-19 vom 29. Oktober 2020

Die Eidgenossenschaft hat ab dem 29. Oktober 2020 geltende neue Regelungen betreffend COVID-19 erlassen. Darauf aufbauend, hat die Schweizer Bischofskonferenz “Rahmenregeln” erlassen, die Sie mit folgendem Link einsehen können:

Rahmenregeln SBK auf Deutsch
Rahmenregeln SBK auf Französisch

Diese Rahmenregeln sind im Bistum Chur zu beachten. Da die Kantone schärfere Regeln erlassen können als der Bund, sind diese kantonalen Regeln im betroffenen Kanton ebenfalls zu beachten. Dies gilt derzeit im Kanton Schwyz betreffend die Höchstzahl der Gottesdienstteilnehmer (nur 30 Personen, statt 50).

Was die Höchstzahl der an Gottesdiensten teilnehmenden Personen betrifft, ist zu beachten, dass der Bundesrat in seiner Verordnung schreibt: “Nicht mitzuzählen sind dabei Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, und Personen, die bei der Durchführung der Veranstaltung mithelfen” (Art. 6, Abs. 1). Priester, Diakone, Pastoralassistenten, Sakristane, Organisten, Lektoren und Ministranten sind damit zusätzlich zu den maximal 50 Gläubigen zum Gottesdienst zugelassen.

Schulischer Religionsunterricht richtet sich nach den Regeln der betroffenen Schule.

Was den Zugang zu Spitälern und Heimen betrifft, sind die Regelungen für die betroffene Institution zu beachten.

Es wird immer wieder bedauert, dass kein Weihwasser mehr verfügbar ist in den dafür vorgesehenen Weihwasserbecken. Die Zurverfügungstellung von Weihwasser sollte jedoch gewährleistet werden, etwa durch hygienisch abgefüllte Gefässe, welche nach Hause mitgenommen werden können.

Die bisher kommunizierten Massnahmen betreffend COVID-19, soweit sie nicht durch die oben erwähnten Regeln modifiziert wurden, gelten weiterhin.

Chur, 30. Oktober 2020