Am 23. Juni 2021 hat der Bundesrat weiterreichende Lockerungen beschlossen, die auch Gottesdienste betreffen. Die Schweizer Bischofskonferenz hat die Rahmenregeln angepasst. Die Neuregelungen gelten ab Samstag, 26. Juni 2021.
Unter dem folgenden Link ist das aktualisierte Rahmenschutzkonzept der SBK abrufbar (Änderungen in rot):
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Die wichtigsten Lockerungen ab dem 26. Juni 2021 hier noch zusammengefasst:
Gottesdienste sind mit maximal 1000 Personen möglich.
Religiöse Veranstaltungen dürfen mit bis zu 1000 Personen durchgeführt werden, mit Sitzpflicht für die Gottesdienstbesucherinnen und -besucher (Kommunion zulässig). Wenn keine Sitzpflicht besteht (z.B. an einer Prozession), dann dürfen in Innenräumen max. 250 Besucherinnen und Besucher anwesend sein. Es gilt in Innenbereichen eine Maskentragpflicht. Findet der Anlass draussen statt, sind ohne Sitzpflicht bis zu 500 Besucherinnen und Besucher zugelassen. Es darf im Innern oder im Freien maximal zwei Drittel der Kapazität besetzt werden. Es gilt nach wie vor die Abstandspflicht 1,5 Meter (im gleichen Haushalt lebende Familien werden nicht getrennt).
Keine Gesichtsmaskentragpflicht mehr im Aussenbereich von Kirchen und kirchlichen Einrichtungen
Im Aussenbereich von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben, zu denen auch Kirchen und kirchliche Einrichtungen gehören, gilt keine Gesichtsmaskentragpflicht mehr. Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt jedoch weiterhin, eine Gesichtsmaske zu tragen, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Das Auftreten von Chören (und zwar sowohl von Berufschören als auch von Amateurchören gleich welcher Altersklasse) ist sowohl im Innen- als auch im Aussenbereich wieder erlaubt. Es besteht dabei keine Maskenpflicht mehr.
Auch sind Orchester- und Chorproben ohne Personenbegrenzung wieder möglich. Genauere Voraussetzungen dafür entnehmen Sie bitte dem Rahmenschutzkonzept.
Chur, 25. Juni 2021
Bischöfliche Kanzlei Chur