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Bistum Chur

Coronavirus – Update Schutzmassnahmen ab 20.12.2021

Am 17. Dezember 2021 hat der Bundesrat weitere Massnahmen beschlossen, die auch Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen ab Montag, 20. Dezember 2021, betreffen. Leider kann die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) das Rahmenschutzkonzept derzeit nicht aktualisieren. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) passt die Regelungen laufend entsprechend der aktuellen Lage an. Bitte halten Sie sich an die jeweiligen Vorgaben des Bundes und der Kantone.

Bitte entnehmen Sie die aktuellen Informationen zu den neuen Schutzmassnahmen, die ab Montag, 20. Dezember 2021 gelten, dem vom BAG veröffentlichten Merkblatt (Gottesdienste ab Punkt 11): Zum Öffnen des Merkblatts bitte hier klicken.

Hier in Kürze die wichtigsten Neuerungen, welche die Gottesdienste betreffen:

Gottesdienste in Innenräumen mit Zertifikatspflicht 2G (vollständig geimpft oder genesen)
Neu gilt ab 20. Dezember 2021 für alle Gottesdienste mit mehr als 50 Personen die Zertifikatspflicht 2G. Es gilt Maskenpflicht (ab 12 Jahren). Die Seelsorgenden und die angestellten Mitarbeitenden, die am Gottesdienst aktiv mitwirken, haben die Pflicht, alles daran zu setzen, niemanden anzustecken. Für diejenigen, die weder geimpft noch genesen sind, gilt für die Dauer des ganzen Gottesdienstes eine Maskenpflicht (eine Dispens vom Tragen der Maske ist in diesem Fall nicht möglich).
Bitte beachten Sie: In der Covid-Check-App des BAG muss der Prüfmodus 2G gewählt werden. Wenn das in der App nicht angezeigt wird, ist ein Update vorzunehmen.

Gottesdienste in Innenräumen ohne Zertifikatspflicht (max. 50 Teilnehmende)
Für Gottesdienste mit max. 50 Teilnehmenden gibt es weiterhin keine Zertifikatspflicht. Hier gilt weiterhin Maskenpflicht. Die Maskenpflicht gilt auch für alle Seelsorgenden und angestellten Mitarbeitenden, die am Gottesdienst aktiv mitwirken (eine Dispens vom Tragen der Maske ist in diesem Fall nicht möglich).

Chöre
Sowohl für Proben als auch für Gottesdienste oder Konzerte gilt: Wird eine Maske getragen, müssen alle Sänger/innen und Musiker/innen ein Impf- oder Genesungszertifikat haben (2G). Wird keine Maske getragen, müssen alle Sänger/innen und Musiker/innen sowohl über ein Impf- oder Genesungszertifikat wie auch zusätzlich über ein Testzertifikat verfügen (2G+). Die Chormitglieder sollten auch einen erheblichen Abstand zu den anderen Teilnehmenden der Feier einhalten.
Bitte beachten Sie: In der Covid-Check-App des BAG muss der Prüfmodus 2G gewählt werden. Wenn das in der App nicht angezeigt wird, ist ein Update vorzunehmen.
Für angestellte Chorleiter gilt grundsätzlich die Maskenpflicht. Wenn sie ohne Maske aktiv mitsingen, müssen sie über ein negatives Testzertifikat verfügen.

Von der Testpflicht ausgenommen sind gemäss BAG Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt.

Chur, 20. Dezember 2021
Bischöfliche Kanzlei