Liebe Mitbrüder im priesterlichen und diakonalen Dienst
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge
Was bereits seit Montagmittag, 16. März 2020, 12.00 Uhr, für Graubünden galt, ist durch die gleichentags vom Bund mitgeteilten Beschlüsse für die ganze Diözese Chur gültig: Die Durchführung öffentlicher und privater Veranstaltungen ist einstweilen bis am 19. April verboten. Darunter fallen in Pfarreien und Missionen Eucharistiefeiern (Sonntags- und Werktagsmessen), aber auch alle anderen Formen des gemeinsamen Gottesdienstes und kirchliche Anlässe jeglicher Art. Ausgenommen sind lediglich «Beerdigungen im engen Familienkreis». Der Kanton Graubünden hat diesen Personenkreis so umschrieben: Ehepartner, Lebensgefährten, Eltern, Geschwister, Kinder, Pflegekinder, Adoptiveltern, Grosseltern. Die Feier der Taufe ist ausgesetzt, ausser im Falle der Nottaufe.
Wie schon der Hl. Paulus im Römerbrief (13,1-6) schreibt, befolgen wir als Christen die Anweisungen der rechtmässigen Obrigkeit, auch dann, wenn es uns vielleicht nicht leichtfällt.
Die Hl. Messe soll und darf von den Priestern somit nur noch privat gefeiert werden. Es darf nicht mehr zu Eucharistiefeiern oder anderen gemeinsamen religiösen Feiern eingeladen werden. In dieser besonderen Situation hat Bischof Peter seit dem 13. März 2020 alle von der Sonntagspflicht entbunden. Dies gilt auch für die Festtage dieser Zeit: Verkündigung des Herrn, Gründonnerstag, Karfreitag und Ostern 2020.
Die Kirchen bleiben offen für die Beichte sowie für das persönliche Gebet und dies wenn möglich noch länger als sonst.
Der Bundesrat ruft die Bevölkerung dazu auf, alle unnötigen Kontakte zu vermeiden. Deshalb ist es ratsam, Hausbesuche nur in Notfällen zu machen, insbesondere im Falle von Gläubigen aus den besonders gefährdeten Personengruppen. Dabei ist auf die geltenden Hygiene-Massnahmen zu achten, insbesondere bei der Spendung der Krankensalbung, bei Beichten und seelsorglichen Gesprächen. Seelsorger, die in staatlichen Institutionen tätig sind, klären ihre Einsatzmöglichkeiten mit den Verantwortlichen dieser Institutionen vor Ort.
Bleiben Sie dennoch mit Ihren Gläubigen via Telefon, Mails, soziale Medien, etc. in Kontakt. Weisen Sie die Gläubigen auf die Möglichkeit hin, via Medien mitzubeten, z.B. bei Radio Maria, Radio Gloria und Vatican News oder anderen Medien, die vertrauenswürdig sind. Rufen Sie bitte zum Gebet auf, auch zum Gebet des Rosenkranzes. Machen Sie die von Bischof Peter gestern begonnene Novene bekannt. Es soll auch auf die geistliche Kommunion hingewiesen werden. Am Ende des Mails finden Sie nochmals ein Beispiel des Gebets für die geistliche Kommunion, welches in den Kirchen aufgelegt werden kann.
Erkundigen Sie sich bitte bei Personen ihrer Pfarrei bzw. Gemeinschaft, von denen sie wissen, dass sie über kein oder kein gutes Beziehungsnetz verfügen, über das Wohlbefinden und versuchen Sie, gegebenenfalls mit Freiwilligen, eine Betreuung / Hilfestellung zu organisieren, ganz besonders für die schwachen Glieder unserer Gesellschaft. Bischof Peter zählt auf den effizienten Einsatz unserer Caritas im Dienst aller Bedürftigen.
Gerne möchten wir auf der Homepage des Bistums Chur (www.bistum-chur.ch) eine Rubrik «Ideenbörse» einrichten, auf welcher kreative pastorale oder diakonische Ideen der Pfarreien und Missionen, welche die geltenden Rahmenbedingungen respektieren, aufgeschaltet werden. Bitte senden Sie uns eine kurze Beschreibung Ihrer Initiativen per E-Mail (kanzlei[at]bistum-chur.ch). Besten Dank.
Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Vielleicht ergeben sich weitere Hinweise auch aufgrund Ihrer Initiativen.
Von Kardinal Carlo Maria Martini stammt das Wort: «Es gibt Zeiten, in denen man demütig mit der Hand am Pflug aushalten und Zentimeter um Zentimeter seine Furche ziehen muss, weil man einfach zu etwas anderem nicht in der Lage ist» («Seht die Frau. Lebenswege mit Maria», Freiburg i. Br. 1991, S. 128). Notgedrungen sind wir einer Situation, wo wir menschlich gesehen kaum vorankommen können. Gleichwohl ist das Tun des Möglichen gerade der Dienst, der uns aufgetragen ist. Im Namen und Auftrag von Bischof Peter danke Ihnen für die Berücksichtigung der Hinweise des Bischöflichen Ordinariats und grüsse Sie freundlich
Dr. Martin Grichting
Delegierter des
Apostolischen Administrators
Chur, 17. März 2020
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Gebet für die geistliche Kommunion:
Mein Jesus, mein Heiland, mein Erlöser. Ich glaube fest, dass Du im Allerheiligsten Altarsakrament gegenwärtig bist. Ich bete Dich in tiefer Ehrfurcht an. Ich liebe Dich über alles und meine Seele sehnt sich danach, Dich in mein Herz aufzunehmen.
Da ich Dich jetzt nicht in der Heiligen Kommunion empfangen kann, bitte ich Dich, komm geistig in mein Herz. Komme zu mir mit Deiner heiligmachenden Gnade. Ich will Dich umarmen und will mich ganz mit Dir vereinen.
O Jesus, lass nicht zu, dass ich mich jemals von Dir entferne.
Gebete unserer Marianischen Novene (16. bis 24. März 2020):
Gott, unser Vater,
sieh an unsere Not
und wende uns dein Erbarmen zu.
Stärke den Glauben deiner Kinder
und erleichtere ihre Bürde,
damit sie sich mit Zuversicht
deiner Vorsehung anvertrauen.
Darum bitten wir durch Jesus Christus, unseren Herrn.
Amen.
(Tagesgebet aus dem Messbuch II, Messen für besondere Anliegen, Nr. 38. „in jeder Not“, B)
Gedenke, o gütigste Jungfrau Maria,
es ist noch nie gehört worden,
dass jemand, der zu dir seine Zuflucht nahm,
deinen Beistand anrief und um deine Fürbitte flehte,
von dir verlassen worden ist.
Von diesem Vertrauen beseelt,
nehme ich meine Zuflucht zu dir, o Jungfrau der Jungfrauen,
meine Mutter, zu dir komme ich,
vor dir stehe ich als ein sündiger Mensch.
O Mutter des ewigen Wortes, verschmähe nicht meine Worte,
sondern höre sie gnädig an und erhöre mich. Amen.
(Gebet des hl. Bernhard von Clairvaux «Memorare» [Gedenke, gütigste Jungfrau Maria])