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Bistum Chur

Wie könnte eine Pastoral für wiederverheiratete Geschiedene aussehen? (Domherr Christoph Casetti, Chur)

Wie könnte eine Pastoral für wiederverheiratete Geschiedene aussehen?

Domherr Christoph Casetti, Chur

 

Zu den heissen Eisen in unserer katholischen Kirche gehört die Frage des Umgangs mit den wiederverheirateten Geschiedenen, genauer gesagt: ihre Zulassung zu den Sakramenten der Busse und der Eucharistie.

Wie kann die Kirche so hartherzig sein und diesen Menschen die Gnaden dieser Sakramente verweigern? Hat nicht Jesus selbst ganz anders gehandelt, wenn er sich den Sündern zuwandte und ihnen Verzeihung zusprach? So und ähnlich wird immer wieder gefragt.

Eine besondere Aktualität bekommt dieses Thema dadurch, dass der betroffene Personenkreis immer grösser wird. Die Zahl der Scheidungen steigt seit vielen Jahren auch unter katholischen Gläubigen. Und wahrscheinlich die meisten von ihnen gehen früher oder später eine neue, zivile Ehe ein. So gibt es in den Pfarreien wohl keinen Seelsorger, der nicht vor die Frage gestellt ist, wie er pastoral mit den wiederverheirateten Geschiedenen umgehen soll. Die Frage ist nicht zuletzt deshalb dringlich, weil es darunter Gläubige gibt, die sich in der Pfarrei besonders engagieren möchten. Sie haben vielleicht erst durch ihre neue Verbindung den Zugang zum Glauben der Kindheit wieder gefunden. Und jetzt sollen sie durch die harte Haltung der Kirche noch „gestraft“ werden?

So ist es nicht erstaunlich, dass Theologen und selbst Bischöfe nach Ausnahmeregelungen suchen. Und mehr oder weniger mit der Kirche verbundene Gremien fordern lauthals eine Änderung der kirchlichen Praxis.
An manchen Orten drückt man sich um diese Problematik und überlässt den Entscheid den Betroffenen, ob sie zu den Sakramenten gehen oder nicht. Das wäre die Haltung des Laxismus.

Es gibt aber auch bisweilen einen Rigorismus gegenüber diesen Menschen. Immer noch kommt es vor, dass Geschiedenen gesagt wird, sie dürften nicht mehr zu den Sakramenten und sie seien aus der Kirche ausgeschlossen. Das stimmt so nicht.

Zu unserer Frage sagt der Katechismus der Katholischen Kirche:

„In vielen Ländern gibt es heute zahlreiche Katholiken, die sich nach den zivilen Gesetzen scheiden lassen und eine neue, zivile Ehe schließen. Die Kirche fühlt sich dem Wort Jesu Christi verpflichtet: ‚Wer seine Frau aus der Ehe entläßt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch. Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entläßt und einen anderen heiratet‘ (Mk 10,11-12). Die Kirche hält deshalb daran fest, daß sie, falls die Ehe gültig war, eine neue Verbindung nicht als gültig anerkennen kann. Falls Geschiedene zivil wiederverheiratet sind, befinden sie sich in einer Situation, die dem Gesetze Gottes objektiv widerspricht. Darum dürfen sie, solange diese Situation andauert, nicht die Kommunion empfangen. Aus dem gleichen Grund können sie gewisse kirchliche Aufgaben nicht ausüben. Die Aussöhnung durch das Bußsakrament kann nur solchen gewährt werden, die es bereuen, das Zeichen des Bundes und der Treue zu Christus verletzt zu haben, und sich verpflichten, in vollständiger Enthaltsamkeit zu leben“. (Nr. 1650)

„Den Christen, die in dieser Situation leben und oft den Glauben bewahren und ihre Kinder christlich erziehen möchten, sollen die Priester und die ganze Gemeinde aufmerksame Zuwendung schenken, damit sie sich nicht als von der Kirche getrennt betrachten, an deren Leben sie sich als Getaufte beteiligen können und sollen.

‚Sie sollen ermahnt werden, das Wort Gottes zu hören, am heiligen Meßopfer teilzunehmen, regelmäßig zu beten, die Gemeinde in ihren Werken der Nächstenliebe und Unternehmungen zur Förderung der Gerechtigkeit zu unterstützen, die Kinder im christlichen Glauben zu erziehen und den Geist und die Werke der Buße zu pflegen, um so von Tag zu Tag die Gnade Gottes auf sich herabzurufen‘ (FC 84)“ (Nr. 1651).

Einige Überlegungen dazu:

Die Lehre der Kirche ist klar: Einerseits können wiederverheiratete Geschiedene zwar nicht zu den Sakramenten zugelassen werden. Andererseits sind sie aber nicht aus der Kirche ausgeschlossen. Sie haben sogar das Recht auf eine besondere seelsorgliche Betreuung. Nach einem Wort des Papstes geht es um eine Pastoral „nach dem Massstab des Herzens Jesu“ (FC 65). Dieser Anspruch scheint mir noch bei weitem nicht eingelöst zu sein in unseren Pfarreien. Völlig fixiert auf die Frage nach der Zulassung zu den Sakramenten, versäumen wir es, die vom Heiligen Vater angeregte besondere Pastoral für die wiederverheirateten Geschiedenen zu entwickeln – eine Pastoral in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche, eine Pastoral, welche die Liebe in der Wahrheit lebt.

Eine solche Pastoral hat der Bischof von Namur, Mons. André-Mutien Léonard, vorgeschlagen in einem Buch mit dem Titel: L’Église vour aime. Un chemin d’espérance pour les séparés, divorcés, remariés (Éditions de l’Emmanuel „Bonnes Nouvelles“ N° 4 1996, ISBN: 2-911036-76-X): Die Kirche liebt euch. Ein Weg der Hoffnung für die Getrennten, Geschiedenen, Wiederverheirateten.

Wie kann ein solcher Weg aussehen? Er soll eingebettet sein in eine gute Ehe- und Familienpastoral. Das heisst: Familienpastoral muss vor allem eine Pastoral der Ermutigung sein, Ermutigung für junge Ehepaare und glückliche Familien. So gibt es z.B. in Belgien jedes Jahr um das Fest der „Heimsuchung Mariens“ für junge Ehepaare mit Kindern und schwangere Frauen eine eigene Feier. Vor der Kommunion gibt es einen persönlichen Segen für den Vater, die Mutter und das geborene oder ungeborenen Kind. Aber auch die gescheiterten Eheleute brauchen Ermutigung. Die vielen Scheidungen sind ein gewaltiges Problem unserer Gesellchaft: für alle Betroffenen!

Hier jedoch gilt es, Wahrheit und Barmherzigkeit zu verbinden. Wie kann die geduldige und fordernde Barmherzigkeit des Herrn vermittelt werden?

Die Erfahrung zeigt, dass die Lehre der Kirche wenig bekannt ist. Die Menschen sind dafür offen, wenn man sie ihnen behutsam und geduldig erklärt. In der Diözese Namur gibt es besondere Tagungen für getrennte, geschiedene oder wiederverheiratete Paare. Zum Programm gehören: Vorträge, Zeugnisse, der Austausch in Gruppen, Zeiten mitmenschlichen Zuhörens, Gebet und Anbetung.

Alles geschieht in grosser Treue gegenüber dem Evangelium und der Lehre der Kirche, aber auch in einem grossen Respekt vor dem persönlichen Lebensweg jedes einzelnen. In Familiaris Consortio sagt der Papst ja, dass die verschiedenen Situationen gut unterschieden werden sollen (FC 81, 84) Und Dionigi Tettamanzi kommentiert: „Es ist ausserordentlich positiv für die Person, die sich in einer irregulären Situation befindet, sich in ihren Beweggründen, Erlebnissen, Schwierigkeiten und Mühen erkannt und verstanden zu fühlen“ .

In diesem Geist sind die folgenden Themen zu behandeln:
1. Die Wichtigkeit der christlichen Ehevorbereitung
2. Die Treue zur Gnade des Sakramentes
3. Das Durchstehen von unvermeidbaren Prüfungen
4. Die Sackgassen
5. Der Rückgriff auf ein Ehenichtigkeitsverfahren
6. Die Treue zum abwesenden Partner
7. Die Probleme einer zivilen Wiederverheiratung
8. Der Platz der wiederverheirateten Geschiedenen in der Kirche
9. Die heikle Frage der Zulassung zur eucharistischen Kommunion

Dabei müssen wir immer um den Heiligen Geist bitten, damit wir zugleich der Wahrheit und der Barmherzigkeit des himmlischen Vaters gerecht werden.

Gehen wir auf diese Punkte kurz ein. Sie werden bemerken, dass gerade auch die rechte Lehre ein wichtiges Element in der Familienpastoral ist. Je besser wir die Lehre der Kirche verstehen, desto besser können wir sie annehmen, selbst wenn wir sie nicht immer zu leben vermögen.

1. Eine gute Ehevorbereitung ist im Sinne der Prävention wichtig. Vorbeugen ist ja bekanntlich einfacher als heilen. Die Brautpaare brauchen eine klare Sicht darüber, was es heisst „im Herrn“ zu heiraten. Sie brauchen auch solide Kenntnisse über die natürlichen Wege der Empfängnisregelung. Es empfiehlt sich nie, Verliebte zu einer kirchlichen Trauung zu drängen. Überstürzte, unreife Entscheidungen sind in der Regel unglückliche Entscheidungen.

2. Das Ehesakrament wirkt nicht magisch. Die Gnade, die bei der Trauung von Gott geschenkt wird, muss im Alltag, in einem echt christlichen Leben verwirklicht und immer wieder erneuert werden. Sie kann ein Ehepaar zur Heiligkeit führen, zu der alle Getauften berufen sind. Es ist in der Ehe wie bei einem Haus: Wenn es nicht unterhalten wird, zerfällt es mit der Zeit.

3. Prüfungen sind unvermeidbar. Sie wollen bestanden sein. Doch wir leben in einer Kultur des Augenblicks. Das Gefühl und spontane Reaktionen bestimmen oft unser Leben. Wir reduzieren die Liebe auf ein Gefühl. Aber zu einer wirklichen Liebe gehört auch eine klare Entscheidung des Willens, sich für die Person des anderen zu engagieren. Die Massenmedien gaukeln uns Liebeserlebnisse vor, die wie Sternschnuppen kurz aufglühen, um sehr bald wieder zu verschwinden. Die moderne Konsumwelt verkürzt die Liebe auf ein oberflächliches Bedürfnis.

Wir müssen wieder lernen, mit dem Willen unserer Liebe Dauer zu verleihen. Zu viele Ehen sind auf den Sand von Gefühlen gebaut statt auf den soliden Fels des Willens, sich dem anderen ganz hinzugeben. So kommt es, dass viele junge Paare bei den ersten Schwierigkeiten schon an Trennung oder Scheidung denken.

In solchen Situationen können erfahrene Ehepaare eine wertvolle Hilfe sein. Unterstützt von Brüdern und Schwestern, können wir zu glauben wagen, dass Gott uns unbedingt liebt, dass er sich leidenschaftlich für unsere Ehe interessiert, dass er uns helfen will, damit diese Krise eine Wachstumskrise wird.

Unersetzlich dabei ist die Gnade der Vergebung. Manche Ehepaare scheitern an einem Mangel an Barmherzigkeit, an Versöhnungsbereitschaft. Indem wir die göttliche Vergebung erfahren, können wir lernen zu vergeben. Dank der Gnade im wahrsten Sinn des Wortes sagt nicht zu schnell: Unsere Liebe, unsere Beziehung ist gestorben.

4. Trotz gutem Willen gibt es Beziehungen, die – menschlich gesprochen – in aussichtslosen Sackgassen enden. In solch extremen Fällen hat die Kirche nichts dagegen einzuwenden, wenn die Ehepartner sich trennen – vor allem dann, wenn diese Lösung dem Wohl der Kinder dient. Bei einer unheilbaren Zerrüttung hat die Kirche selbst gegen eine zivilrechtliche Scheidung nichts einzuwenden, wenn diese rechtliche Vorteile mit sich bringt. Auch wenn die liberalen Scheidungsgesetze hinderlich sind für die Stabilität der Ehen, kann im Einzelfall eine Scheidung gerechtfertigt sein.

Hier ist es wichtig, daran zu erinnern, dass die Scheidung an sich in keiner Weise vom Leben der Kirche und auch nicht vom Kommunionempfang ausschliesst. Leider kommt es immer noch vor, dass Geschiedene von Kirchenmitgliedern schief angesehen werden. Christlicher wäre es, den Scheidungsopfern Mut zu machen. Sie brauchen eine diskrete Unterstützung in ihrer oft schwierigen Situation.

5. Wenn eine Ehe gescheitert ist, lohnt es sich, die Frage nach ihrer kirchenrechtlichen Gültigkeit zu stellen. Jeder Ehepartner hat das Recht, seine Ehe vom zuständigen kirchlichen Gericht auf ihre Gültigkeit zu prüfen. Wenn es sich zeigen sollte, dass bei der Heirat die Voraussetzungen für eine kirchliche Trauung gar nicht gegeben waren, dann kann eine Ehe für nichtig oder ungültig erklärt werden. In diesem Fall wäre der Weg offen für eine neue Eheschliessung. Zwar kennt die Kirche auf Grund des göttlichen Gebotes keine eigentliche Scheidung. „Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen“. Aber wenn es sich zeigt, dass damals bei der ersten Trauung gar keine Ehe zustande kam, dann ist eine neue Eheschliessung möglich.

6. Zwar häufiger als man glaubt, aber nicht immer ist dieser Weg offen. Dann gilt es, einem geschiedenen Gläubigen Mut zu machen zur Treue gegenüber dem abwesenden Ehepartner. Er ist aufgerufen, die Treue auf Distanz zu leben und das Alleinsein nach der Trennung oder Scheidung im Glauben anzunehmen. Denn die Weisung Jesu ist ganz klar: „Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch. Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entlässt und einen anderen heiratet“ (Mk 10,11-12). Im Blick auf Jesus, der treu bleibt, auch wenn wir untreu sind (2 Tim 2,13), sind wir aufgefordert, dem untreuen Ehepartner treu zu bleiben. Das ist schwer und wahrhaft eine Kreuzesnachfolge. Gerade mit Rücksicht auf die Gläubigen, welche dem untreuen Ehepartner auf Distanz treu bleiben wollen, darf die Kirche keine pastoralen Lösungen vorschlagen, welche diese entmutigen würden. So bittet die Kirche die Geschiedenen, auf eine neue Verbindung zu verzichten. Sie tut es im Vertrauen darauf, dass Jesus selbst ihnen beistehen wird. Er selbst kennt diese Situation, wurde er doch bei der Gefangennahme von allen Jüngern verlassen (Mk 14,50). Er, der am Kreuz gebetet hat: „Mein Gott, mein Gott, warum hast du mich verlassen“ verlangt von uns nichts, was er nicht selbst erfahren hat. Was menschlich betrachtet unmöglich erscheinen mag, kann nur gelebt werden in einer lebendigen Verbindung mit Jesus Christus. Die eucharistische Anbetung kann hier eine große Hilfe sein.

Damit das Alleinsein nicht zur Vereinsamung führt, ist die Begleitung und Ermutigung durch Brüder und Schwestern im Glauben unerlässlich. Als hilfreich erweisen sich besondere Gemeinschaften, eine Art Selbsthilfegruppen, welche den Geschiedenen eine geistliche und moralische Unterstützung geben, um ihre Situation zu bejahen und zu einem besonderen christlichen Zeugnis werden zu lassen. Geschiedene können eine ähnliche Erfahrung machen wie Maria Magdalena. Ihre Trauer über das leere Grab wurde in der zärtlichen Begegnung mit dem auferstandenen Herrn in eine tiefe Freude verwandelt. Manche Geschiedene suchen bald eine neue Verbindung, weil sie nichts von solchen Erfahrungen wissen.

7. Für viele jedoch scheint dieser Weg zu schwer zu sein. Warum erhalten sie nicht eine zweite Chance? Es ist eine Frage der getroffenen Wahl. Niemand ist gezwungen „im Herrn zu heiraten“, also eine christliche Ehe einzugehen. Wer mehrere Chancen wünscht, kann sich an den Staat wenden und zivil heiraten. Wer jedoch den Weg der Nachfolge Jesu wählt, der verspricht die Treue „in guten und bösen Tagen“. Und wer Jesus nachfolgt, der entscheidet sich dafür, keine Person zu heiraten, die bereits gültig und sakramental verheiratet ist. Das Problem liegt nicht zuletzt darin, dass viele eine sakramentale Ehe eingehen ohne wirklich zu wissen, worum es im Grunde geht. Deswegen ist eine gute Ehevorbereitung so wichtig.

Wie geht die Kirche mit denjenigen Geschiedenen um, welche zivil wieder heiraten? Sie respektiert deren Entscheidung, besonders wenn sie zum Wohl der Kinder getroffen wurde und alle gerechten Pflichten bezüglich der früheren Ehe erfüllt sind. Es ist trotzdem klar, dass diese neue Verbindung nur eine zivile und keine sakramentale sein kann. Es wäre ein Gegenzeugnis zum ehelichen Zeugnis für die treue Liebe des Bräutigams Christus und seiner Braut, der Kirche.

Um allen Missverständnissen vorzubeugen, muss die Kirche eine liturgische Feier anlässlich einer solchen Ziviltrauung ablehnen. Den Priestern und Diakonen sind liturgische Handlungen ausdrücklich verboten. Unter bestimmten Umständen und sicher nicht am Tag der Ziviltrauung scheint dem Bischof von Namur ein privates Gebet mit den wiederverheirateten Geschiedenen in deren Wohnung möglich. Ein solches Gebet müsste eher Busscharakter haben und eine Bitte um Gottes Barmherzigkeit sein.
Das mag hart erscheinen. Aber die Wahrheit über die christliche Ehe hat diesen Preis. Auch wenn liturgische Feiern anlässlich der zivilen Trauung nicht möglich sind, gibt es manche andere Gelegenheiten im Leben einer Pfarrei, um den wiederverheirateten Geschiedenen zu zeigen, dass sie nicht vergessen sind z.B. im Fürbittgebet, bei den Sakramentalien oder mit Einladungen zu besonderen Treffen auf diözesaner Ebene.

8. Diejenigen, die am meisten verletzt sind, brauchen eine besonders liebevolle Zuwendung. Nach einer Epoche, wo man eher mit dem Finger auf sie gezeigt hat, verdienen die wiederverheirateten Geschiedenen heute eine besondere Aufmerksamkeit; nicht um ihre Situation zu rechtfertigen oder zu banalisieren, sondern um ihnen zu bezeugen, wie sehr Jesus die Sünder liebt, die wir alle sind.

In der Nr. 84 von FC verlangt zum ersten Mal ein Papst eine differenzierte Sicht auf die Situation der wiederverheirateten Geschiedenen. Er betont, dass diese nicht getrennt sind von der Kirche. Deshalb können ihnen auch innerhalb der Kirche angemessene Aufgaben anvertraut werden. Sie können durchaus Mitglied sein von pfarreilichen Gruppierungen. Zwar können sie weder Paten werden noch liturgische Dienste übernehmen. Aber nichts hindert sie, in allen anderen Gruppen mitzumachen oder Tagungen zu organisieren für Gläubige, deren kirchliche Ehe gescheitert ist.

9. Aber ist die Kirche nicht hartherzig, wenn sie die wiederverheirateten Geschiedenen zum Besuch der heiligen Messe verpflichtet, ihnen aber die Kommunion verweigert?

Hier ist es wichtig, den Sinn der kirchlichen Disziplin gut zu verstehen. In der Kommunion verkünden wir das hochzeitliche Geheimnis zwischen Christus und der Kirche. Es ist ein Gegenzeugnis, wenn wir dieses hochzeitliche Geheimnis im eigenen Leben permanent verletzen. Das Sakrament der Eucharistie gerät so in Konflikt mit dem Sakrament der Ehe, dem man objektiv untreu ist.

Es gibt noch anderes sündhaftes Verhalten, welches den Kommunionempfang verhindert. Auch das muss die Kirche in ihrer Verkündigung immer wieder in Erinnerung rufen. Bei den wiederverheirateten Geschiedenen kommt der Umstand hinzu, dass diese Situation objektiv gegeben und andauernd ist.

Es geht also nicht um eine Bestrafung oder Diskriminierung, sondern um die Folge aus dem Widerspruch zwischen dem Zeugnis der Treue in der Kommunion und dem Zeugnis der Untreue in der kirchlich gültigen Ehe.

Noch etwas soll unterstrichen werden. Bei der heiligen Messe geht es nicht nur um die Kommunion. Auch wer aus welchem Grund auch immer nicht kommunizieren kann, ist eingeladen sich mit dem Kreuzesopfer Christi zu verbinden. Gott ist nicht der Gefangene der Sakramente. Und das, was man „geistliche Kommunion“ nennt, bleibt immer möglich. Gerade im Verzicht auf den Kommunionempfang können wiederverheiratete Geschiedene der gekreuzigten Liebe des Herrn begegnen. Wenn sie die Lehre der Kirche in ihrer ganzen Tiefe verstanden haben, haben sie im Verzicht eine wahrhaftigere Kommunion mit Jesus als die Gläubigen, welche nur aus reiner Routine kommunizieren. Es ist auch möglich, dass wiederverheiratete Geschiedene beim Kommuniongang mit nach vorne kommen und sich vom Priester mit einem Kreuz auf die Stirne segnen lassen wie die Kinder, die noch nicht zur Kommunion gehen können.

Es ist wahr, dass manche Gläubige in irregulären Situationen sehr darunter leiden, dass sie nicht zur Kommunion gehen dürfen. Aber sobald die Kirche im rechtlichen Bereich Ausnahmen machen würde, würden die Ausnahmen zur Regel. Das wäre nicht mehr zu verhindern. Es ist auch sehr wichtig, dass alle Priester in ihrer pastoralen Haltung mit der Lehre der Kirche übereinstimmen, damit nicht eine heilose Verwirrung unter den Gläubigen entsteht.

Für das Beichtsakrament gilt grundsätzlich das Gleiche wie für den Kommunionempfang. Die Lossprechung kann nur denen gegeben werden, welche die Untreue gegenüber dem Bund bereuen und gewillt sind, ihre Situation zu verändern. Mit anderen Worten: Wenn wiederverheiratete Geschiedene sich dazu entscheiden, sich wieder zu trennen oder wie „Bruder und Schwester“ zu leben, können sie wieder zu den Sakramenten zugelassen werden. Bei einer starken geistlichen Motivation ist eine solche Entscheidung durchaus lebbar. Das ist ein sehr anspruchsvoller Weg, der des besonderen Schutzes der Heiligen Familie bedarf.

Und für die anderen, die diesen Weg nicht gehen können, gibt es für sie kein Erbarmen? Doch! Die Kirche glaubt, dass auch diese von Gott die Gnade der Bekehrung und des Heils erhalten können, wenn sie beharrlich bleiben im Gebet, in der Busse und in der Liebe. Gerade im Gehorsam gegenüber der Ordnung der Kirche liegt ein besonderer Segen! Darum stimmt die Botschaft des Bischofs von Namur: Getrennte, Geschiedene, Wiederverheiratete: die Kirche liebt euch!