Ein Ehenichtigkeitsverfahren kann nur begonnen werden, wenn ein Partner einen formellen schriftlichen Antrag an das zuständige Diözesangericht stellt. Welches Gericht zuständig ist, erfahren sie hier . Dieser Antrag muss im Wesentlichen Folgendes enthalten:
- Adresse des Gerichts:
In Falle des Bistums Chur lautet die Adresse: Bischöfliches Offizialat, Hof 19, 7000 Chur; bzw. Bischöfliches Offizialat, Hirschengraben 66, 8001 Zürich. - Datum angeben
- Betreffzeile: „Feststellung der Nichtigkeit meiner Ehe mit … „; bzw. „Feststellung der Nichtigkeit der Ehe zwischen Vor-/Nachname des einen Partners und Vor-/Nachname des anderen Partners“, wenn beide Antragsteller sind
Personalien
- Name, Vorname, Name des Vaters und der Mutter, Beruf, Adresse, Geburtsdatum und Konfession des einen Partners.
- Name, Vorname, Name des Vaters und der Mutter, Beruf, Adresse, Geburtsdatum und Konfession des anderen Partners.
Angaben zur Eheschliessung
- Ort und Zeitpunkt der zivilen Eheschliessung (Kopie des Ehescheins bzw. des Familienbüchleins beilegen).
- Ort (Pfarrei oder Kirche bzw. Kapelle), wo die kirchliche Eheschliessung stattgefunden hat; Datum der Eheschliessung.
- Eine vollständige Kopie des kirchlichen Ehedokuments ist beizulegen. Sie können diese beim Pfarramt der Pfarrei in welcher ihre Trauung stattgefunden hat beantragen.
- Name(n) und Geburtsdatum allfälliger aus der Ehe hervorgegangener Kinder.
Schilderung der Ehegeschichte
- Kurze Schilderung der Zeit des Kennenlernens bis zur Eheschliessung: Wie, wo und wann haben Sie sich kennengelernt? Wie hat sich die Bekanntschaft entwickelt? Wie kam es zum Entschluss zu heiraten?
- Umstände und Verlauf der Eheschliessung.
- Kurze Schilderung des Verlaufs der Ehe. Weshalb und wann begannen die ersten Schwierigkeiten? Warum ist die Ehe schliesslich gescheitert? Ist sie zivilrechtlich geschieden worden? Wenn ja: Wann und warum?
Nennung des bzw. der konkreten Ehenichtigkeitsgründe
- Aus welchem Grund haben Sie den Eindruck, dass Ihre Ehe nichtig sein könnte? Bitte begründen! Mögliche Ehenichtigkeitsgründe finden Sie hier [Link intern zu: „Ehenichtigkeitsgründe“].
Beweismittel
- Nennung von möglichen Beweismitteln (z. B. wichtige Urkunden, ärztliche Zeugnisse, aufschlussreiche Briefe, Bilder, usw.).
- Welche Zeugen möchten Sie benennen? (Personen aus dem unmittelbaren Familienumfeld oder aus dem Bekanntenkreis, welche gut über die Umstände vor und nach der Eheschliessung Auskunft geben können, besonders hinsichtlich des von Ihnen angegebenen Ehenichtigkeitsgrundes).
Unterschrift
- Ihren Antrag müssen Sie eigenhändig unterschreiben. Falls beide Partner den Antrag stellen, müssen beide eigenhändig unterschreiben.
Wenn Sie lesen möchten, wie ein Antrag für ein Ehenichtigkeitsverfahren formuliert werden könnte, geben wir hier zwei anonymisierte Antragsschreiben wieder, wie sie im Alltag eines Diözesangerichts vorkommen:
- Beispiel 1 (Beispiel, wenn eine Person den Antrag stellt)
- Beispiel 2 (Beispiel, wenn beide den Antrag stellen)