Das Offizialat Chur verrechnet für ein Ehenichtigkeitsverfahren Fr. 400.-. In Härtefällen ist eine kostenlose Führung des Ehenichtigkeitsverfahrens auf Antrag hin möglich. Die Kosten für allfällige Gutachten müssen üblicherweise durch den Antragsteller bzw. je zur Hälfte durch beide Antragssteller beglichen werden.
Eine Befragung der Ehepartner und der Zeugen dauert – da die Aussagen protokolliert werden müssen – in der Regel zwischen einer und zwei Stunden.
Der übrige Zeitaufwand für die Ehepartner entsteht durch gelegentliches schriftliches Beantworten einiger schriftlicher Anfragen in der Anfangsphase und im – fakultativen – Aktenstudium in der Schlussphase des Verfahrens. Zeugen werden normalerweise nur zu einer einmaligen Befragung eingeladen.
Ein ordentliches Verfahren dauert normalerweise etwa ein bis anderthalb Jahre. Legt jemand Berufung ein, ist mit einem zusätzlichen Zeitaufwand von etwa 6 Monaten für die Appellationsinstanz zu rechnen. Legt niemand Berufung ein, wird das Urteil, nach Ablauf einer Frist von 15 Tagen ab der Zustellung des Urteils, vollstreckt.