Eine Ehe kann für nichtig erklärt werden, wenn ein Partner
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katholisch war, und die Trauung ohne Mitwirkung der Kirche stattfand,
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keinen Willen zur Ehe hatte, oder der Wille zur Ehebegründung fehlte,
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die Unauflöslichkeit der Ehe ausgeschlossen und sich die Scheidung vorbehalten hat,
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an die Eheschliessung eine unzulässige Bedingung geknüpft hat,
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sich über eine wesentliche Eigenschaft des anderen Partners geirrt hat,
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geistig oder psychisch nicht imstande war, eine Ehe einzugehen oder zu führen,
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durch ein Ehehindernis rechtlich gehindert daran war, eine Ehe einzugehen,
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Eine Ehe kann auch ungültig sein, wenn bei der Eheschliessung ein Formfehler unterlaufen ist.