Eine Ehe, die nicht gültig ist, deren Ungültigkeit aber von der Kirche nicht festgestellt ist, heisst Putativehe. Kinder, die in einer Putativehe gezeugt bzw. geboren werden, gelten gemäss dem kirchlichen Recht als ‚ehelich‘. Wird eine Ehe formell für nichtig erklärt, gelten die Kinder weiterhin als ‚ehelich‘.
Gelten Kinder aus einer nichtig erklärten Ehe als unehelich?
© 2024 Bistum Chur