Es muss sich dabei um eine Eigenschaft handeln, die wirklich wesentlich ist. Verschwiegenes Rauchen kommt also beispielsweise nicht in Frage. Wird aber von einem Partner etwa verschwiegen, dass er steril ist, dass er AIDS hat oder Heroin konsumiert, so sind dies wesentliche Eigenschaften. Der andere Partner hätte niemals geheiratet, wenn er über diese Eigenschaften im Bild gewesen wäre. Es muss im übrigen bewiesen werden, dass der eine Partner den andern mit der Absicht getäuscht hat, von diesem die Zustimmung zur Ehe zu erlangen
Eine Ehe kann für nichtig erklärt werden, wenn ein Partner den anderen arglistig getäuscht hat über eine Eigenschaft, die das eheliche Leben schwer stören kann.
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