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Bistum Chur

Richtlinien für Ausserdiözesane, die neu in den Dienst des Bistums Chur treten

Richtlinien für Ausserdiözesane,
die neu in den Dienst des Bistums Chur treten

 

1. Zuständigkeit

Für die Entgegennahme und Bearbeitung von Bewerbungen und Anfragen ausserdiözesaner Priester, Pastoralassistenten/innen, Religionspädagogen/innen sowie Studienabgänger/innen von Theologischen Hochschulen und Universitäten sind die Bischofsvikare mit Personalverantwortung zuständig. Diese sprechen sich untereinander über die eingegangenen Bewerbungen ab, bevor sie die Kandidaten im Bischofsrat vorstellen. Nach Beratung im Bischofsrat entscheidet der Diözesanbischof über die Aufnahme der Kandidaten für den Dienst im Bistum Chur. Bei Priestern vermitteln die Bischofsvikare möglichst bald ein Gespräch mit dem Bischof.

 

2. Aufgaben der Bischofsvikare mit Personalverantwortung

  • Entgegennahme und Prüfung der Bewerbungsunterlagen
  • Abklärung der persönlichen Lebenssituation im Hinblick auf einen kirchlichen Dienst
  • Einholen von Referenzen bei der Ursprungsdiözese (Regens, Generalvikar, Personalverantwortlicher, Verantwortliche des Bewerberkreises bei Laienmitarbeitern/innen)
  • Einholen weiterer Referenzen nach Absprache mit den Bewerbern
  • Kontakt und Absprache mit Anstellungsinstanzen der Kirchgemeinde
  • Persönliches Gespräch mit Kandidaten/in
  • Abklärung, ob die nötigen Studien-Voraussetzungen gegeben sind (Hochschulabschluss in Volltheologie, RPI-Diplom, gültiger kirchlicher Abschluss). Diese Abklärung erfolgt am besten in Zusammenarbeit mit dem Regens und dem Studiendekanat der Theologischen Hochschule Chur.
  • Allfällige Einforderung ergänzender Ausbildung (z.B. Homiletische, religionspädagogische, katechetische, liturgische oder weitere theologische Ausbildung, deutsche Sprache, Besuch von Exerzitien; bei Priesteramtskandidaten zusätzlich: Beichtseminar, Liturgische Gesänge, persönliche spirituelle Begleitung).
  • Hinweis auf Vorstellungsgespräch beim Diözesanbischof, wenn ein solches nicht schon stattgefunden hat.
  • Antrag auf Aufnahme oder Ablehnung zu Handen des Bischofsrates
  • Mitteilung an die Anstellungsinstanzen

 

3. Zweijährige Bewährungszeit vor Aufnahme in den Pastoralkurs/ Weihekurs bzw. vor Erteilung der Missio für Studienabgänger/innen

Wer als ausserdiözesaner/e Studienabgänger/in den Dienst des Bistums Chur tritt, hat sich in zwei Praktikumsjahren zu bewähren. Im ersten Praktikumsjahr besucht er/sie den Kurs für Ausserdiözesane, die ordentliche Fortbildungswoche mit dem Dekanat sowie die von der Anstellungsordnung ermöglichten Exerzitientage. Zudem dient das erste und zweite Praktikumsjahr zur allfälligen Ergänzung der Ausbildung (vgl. oben unter 2).

Nach Evaluation des ersten Jahres wird während des zweiten Praktikumsjahres über die Aufnahme in den Pastoralkurs entschieden (vgl. Richtlinien Pastoralkurs). Es erfolgt wiederum der Besuch der ordentlichen Fortbildungswoche mit dem Dekanat sowie der von der Anstellungsordnung ermöglichten Exerzitientage.

Das dritte Jahr gilt als Pastoraljahr mit dem Besuch des sechswöchigen Pastoralkurses in St. Luzi Chur.

 

4. Beauftragungen und Weihen

Im Pastoraljahr erhalten die angehenden Pastoralassistenten eine Missio für das Pastoraljahr. Nach Abschluss des Pastoraljahres wird die Missio für eine konkrete seelsorgliche Aufgabe vorerst für ein Jahr erteilt.
Die Priesteramtskandidaten erhalten die Weihe zum Diakon gegen Ende des Pastoraljahres. Frühestens sechs Monate später kann die Priesterweihe empfangen werden.

 

5. Ausserdiözesane Priester/ Pastoralassistenten/ Religionspädagogen/innen mit Berufseinführung bzw. pastoraler Praxis

Wer mit Berufseinführung und einer angemessenen Zeit pastoraler Praxis neu in den Dienst der Diözese Chur tritt, besucht im ersten Anstellungsjahr den Kurs für Ausserdiözesane (dies gilt auch für Seelsorger in der Migrantenpastoral). Die Ernennung bzw. Missio wird vorerst für ein Jahr erteilt.

Die vorliegenden Richtlinien wurden vom Bischofsrat am 18. Juni 2009 verabschiedet. Sie werden vorerst für einen Zeitraum von drei Jahren in Kraft gesetzt.

Chur, 2. Juli 2009

+ Vitus Huonder
Bischof von Chur