Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat mit Datum vom 8. Oktober 2015 eine Einstellungsverfügung erlassen betreffend die Anzeige von „Pink Cross“ und weiteren Personen. Die gegen Bischof Vitus Huonder erhobenen Vorwürfe haben sich damit erwartungsgemäss als unbegründet erwiesen, was mit Genugtuung zur Kenntnis genommen wird. Das Bistum Chur behält sich vor, nach Eintritt der Rechtskraft auf die Angelegenheit zurückzukommen, frühestens in zehn Tagen.
Chur, 9. Oktober 2015
Giuseppe Gracia
Beauftragter für Medien und Kommunikation